[dropcap]S[/dropcap]trafe für die Täter gab es vom Richter keine, dafür wurde das Opfer ordentlich zur Kasse gebeten nämlich mit 2000 EUR und dabei hat er noch Glück gehabt denn der eifrige Staatsanwalt wollte von ihm 3600 EUR.
Der schmale Grad zwischen Selbstverteidigung und dem „Erlaubnistatbestandsirrtum“
Und das war passiert: Mönchengladbach. Die Freundin von einem Rentner wurde von Jugendlichen angerempelt so das diese auf ein kürzlich operiertes Knie gefallen ist. Der Rentner lief daraufhin den Jugendlichen hinterher um diese zur Rede zu stellen. Die Jugendlichen beschimpften den Rentner und nahmen eine aggressive Position ein so das der Rentner von einem bevorstehenden Angriff ausging und sein Pfefferspray zückte.
„Muss man erst am Boden liegen,bevor man sich wehren darf?“, fragt der 76-Jährige
Staatsanwalt und Richterin sahen dies anders. Während die Justiz für die Jugendlichen kein Interesse zeigte, hat man sich lediglich auf den Rentner konzentriert mit dem Ergebnis das dieser wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ verurteilt wurde und 2000 EUR Strafe zahlen muss.
Täterschutz genießt in Deutschland schon immer höchste Priorität! Er hätte es legal erst dann verwenden dürfen wenn man auf in einprügelt und er am Boden liegt.
Es ist eben immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Im Zweifelsfall hätte ich aber lieber ein Pfefferspray dabei – auf die Gefahr hin, eine Strafe zu kassieren – als überfallen zu werden. Das Risiko muss man halt immer mit einkalkulieren (und das gilt ja auch für Polizisten etc., die im Dienst Gewalt anwenden müssen)