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1. Information über Pfefferspray
Pfefferspray
- Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden,
sind keine
Waffen im Sinne des Waffengesetzes. (Schreiben des Innenministeriums
Baden-Württemberg
vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom
11. Oktober
2002).
(...) auch das BMI hat sich dahingehend geäußert, dass
Pfefferspray als Tierabwehrspray
nicht verboten sei und ein Pfefferspray mit dem Aufdruck
"Tierabwehrspray" (*oder ähnlich)
keinen waffenrechtlichen Vorschriften unterliegt. (...)
Unsere Abwehrsprays mit Pfeffer-Wirkstoff sind als
Tierabwehrspray oder ähnlich* (siehe
unten) gekennzeichnet.
Beachten Sie Einschränkungen nach dem Versammlungsgesetz, in
Verbotszonen, Verordnungen, bei Reisen in das Ausland etc. Für
eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte einen
Rechtsanwalt.
Weitere Informationen zu Pfefferspray: Polizei Baden-Württemberg
> .pdf File > (Seite 7) und - Polizei
NRW - Polizei
Berlin
2. Erlaubt das Waffengesetz das Pfefferspray gegen Menschen?
Unserer Einschätzung nach ist es nicht legal in Deutschland ein
Pfefferspray gegen einen Menschen zu benutzen, in einem
Notwehrzustand, also wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt und dazu
zählt auch die Nothilfe (wenn man sieht wie jemand verprügelt
wird) ist es selbstverständlich wieder ein anderes Kapitel. Hier kommt
es immer auf den Einzellfall und die Umstände an, das gilt dann aber
nicht explizit für Pfefferspray sondern auch für jeden anderen
Selbstverteidigungs-Gegenstand. Wir empfehlen den Gang zur
Rechtsberatung bei einem Fachanwalt um sich rechtlich abzusichern.
*Da der Gesetzgeber einen bestimmten Aufdruck nicht explizit
vorschreibt, ist dieser von Hersteller zu Hersteller verschieden:
- Tierabwehrspray
- Hundeabwehrspray
- Anti-Hund
- Anti-Dog
- Contra-Dog
- oder ein beschreibender Text.
Pfefferspray-Versand.de, Ulm den 05.08.2005