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Information über Pfefferspray
Pfefferspray - Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine
Waffen im Sinne des Waffengesetzes. (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg
vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober
2002).
(...) auch das BMI hat sich dahingehend geäußert, dass Pfefferspray als Tierabwehrspray
nicht verboten sei und ein Pfefferspray mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" (*oder ähnlich)
keinen waffenrechtlichen Vorschriften unterliegt. (...)
Unsere Abwehrsprays mit Pfeffer-Wirkstoff sind als Tierabwehrspray oder ähnlich* (siehe unten) gekennzeichnet.
Beachten Sie Einschränkungen nach dem Versammlungsgesetz, in
Verbotszonen, Verordnungen, bei Reisen in das Ausland etc. Für
eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte einen
Rechtsanwalt.
Weitere Informationen zu Pfefferspray: Polizei Baden-Württemberg > .pdf File > (Seite 7) und
BKA - Fragen & Antworten - Polizei NRW - Polizei Berlin
*Da der Gesetzgeber einen bestimmten Aufdruck nicht explizit vorschreibt, ist dieser von Hersteller zu Hersteller verschieden:
- Tierabwehrspray
- Hundeabwehrspray
- Anti-Hund
- Anti-Dog
- Contra-Dog (benutzt z.B. die Deutsche Post)
- oder ein beschreibender Text.
Pfefferspray-Versand.de, Ulm den 05.08.2005