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Information über Pfefferspray

Pfefferspray - Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002).

(...) auch das BMI hat sich dahingehend geäußert, dass Pfefferspray als Tierabwehrspray nicht verboten sei und ein Pfefferspray mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" (*oder ähnlich)  keinen waffenrechtlichen Vorschriften unterliegt.  (...)

Unsere Abwehrsprays mit Pfeffer-Wirkstoff sind als Tierabwehrspray oder ähnlich* (siehe unten) gekennzeichnet. Beachten Sie Einschränkungen nach dem Versammlungsgesetz, in Verbotszonen, Verordnungen, bei Reisen in das Ausland etc. Für eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.  

Weitere Informationen zu Pfefferspray: Polizei Baden-Württemberg > .pdf File > (Seite 7) und BKA - Fragen & AntwortenPolizei NRW -  Polizei Berlin

*Da der Gesetzgeber einen bestimmten Aufdruck nicht explizit vorschreibt, ist dieser von Hersteller zu Hersteller verschieden:
- Tierabwehrspray
- Hundeabwehrspray
- Anti-Hund
- Anti-Dog
- Contra-Dog (benutzt z.B. die Deutsche Post)
- oder ein beschreibender Text.

Pfefferspray-Versand.de, Ulm den 05.08.2005