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Pfefferspray
im Ausland bei Privatpersonen
In Deutschland ist die Sache
einigermaßen klar, aber wie verhält sich der Besitz im Ausland? Es gibt
hier und das ist von Land zu Land unterschiedlich, einiges zu
berücksichtigen. In Italien sind Sprays auf OC Basis erlaubt, aber nur wenn
der Wert unter 10% liegt. In der Schweiz erlaubt, aber nur wenn die
Sprays einer bestimmten Giftklasse entsprechen und dies auf den Sprays
aufgedruckt ist. In Österreich muss man volljährig sein, weil Abwehrsprays unter das Waffenrecht fallen.
Im Zweifelsfall
Kontaktieren
Sie die ausländische Botschaft im Inland oder die dt. Botschaft des
Landes in das Sie reisen wollen. Auch Konsulate können hier wichtige
Auskünfte geben. Auf gut Glück sollte man nicht reisen, weil man sonst
schnell im Gefängnis landen kann.
Wir geben keine Gewähr für
die Vollständigkeit, keine Gewähr für die Richtigkeit, die
Informationen werden auch nicht aktualisiert. Informieren Sie
sich bei der jeweiligen Botschaft oder bei den ausländischen
Polizeibehörden. Beachten
Sie auch die landesspezifischen Einschränkungen wie z.B. Mindestalter,
Stärke,
Wirkstoff, Aufdruck, auf die wir hier nicht
genauer eingehen.
Die Länder
Belgien: Verboten
Kanada: Ähnlich wie in D,
muss als Anti Dog Spray gekannzeichnet sein.
Dänemark: Verboten
Finnland: Verboten
Island: Verboten
Indien: Erlaubt
Israel: Erlaubt
Italien: Erlaubt (Unter 10%
OC)
Lettland: Erlaubt
Malta: Verboten
Niederlande: Verboten
Norwegen: Erlaubt
Polen: Erlaubt
Russland: Erlaubt
Slowakei: Erlaubt
Schweiz: Erlaubt
Österreich: Erlaubt
Süd-Afrika: Erlaubt
Schweden: Nur mit Lizenz
Spanien: Erlaubt.
Grossbritannien: Verboten
USA: Erlaubt / Verboten
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