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Pfefferspray im Ausland bei Privatpersonen


In Deutschland ist die Sache einigermaßen klar, aber wie verhält sich der Besitz im Ausland? Es gibt hier und das ist von Land zu Land unterschiedlich, einiges zu berücksichtigen. In Italien sind Sprays auf OC Basis erlaubt, aber nur wenn der Wert unter 10% liegt. In der Schweiz erlaubt, aber nur wenn die Sprays einer bestimmten Giftklasse entsprechen und dies auf den Sprays aufgedruckt ist. In Österreich muss man volljährig sein, weil Abwehrsprays unter das Waffenrecht fallen.



Im Zweifelsfall

Kontaktieren Sie die ausländische Botschaft im Inland oder die dt. Botschaft des Landes in das Sie reisen wollen. Auch Konsulate können hier wichtige Auskünfte geben. Auf gut Glück sollte man nicht reisen, weil man sonst schnell im Gefängnis landen kann.
Wir geben keine Gewähr für die Vollständigkeit, keine Gewähr für die Richtigkeit, die Informationen werden auch nicht aktualisiert. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder bei den ausländischen Polizeibehörden. Beachten Sie auch die landesspezifischen Einschränkungen wie z.B. Mindestalter, Stärke, Wirkstoff, Aufdruck, auf die wir hier nicht genauer eingehen.



Die Länder

Belgien: Verboten

Kanada: Ähnlich wie in D, muss als Anti Dog Spray gekannzeichnet sein.
Dänemark: Verboten
Finnland: Verboten
Island: Verboten
Indien: Erlaubt
Israel: Erlaubt
Italien: Erlaubt (Unter 10% OC)
Lettland: Erlaubt
Malta: Verboten
Niederlande: Verboten
Norwegen: Erlaubt
Polen: Erlaubt
Russland: Erlaubt
Slowakei: Erlaubt
Schweiz: Erlaubt 
Österreich: Erlaubt
Süd-Afrika: Erlaubt
Schweden: Nur mit Lizenz
Spanien: Erlaubt. 
Grossbritannien: Verboten
USA: Erlaubt / Verboten /