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Petition gegen Pfefferspray – Experten nicht grundsätzlich gegen die Verwendung von Pfefferspray

Vom ersten Durchlesen des Artikels kann man sagen,  das die Sachverständigen beim Einsatz der Polizei nicht generell gegen die Verwendung von Pfefferspray sind.

Pfefferspray als unverhältnismäßig bewertet

Diese Anhörung im Bundestag lagen zwei Anträge (Petitionen) zugrunde, die u.a. bei einem Antrag die Verwendung des Pfeffersprays beim Polizeieinsatz als unverhältnismäßig bezeichneten. Man behauptet, das schwere gesundheitlich nicht abschätzbare Risiken für die Personen, gegen die das Pfefferspray verwendet wird, auftreten könnten.

Kontrollkommission für mehr Transparenz

Auch wolle man noch intensiver das Verhalten der Polizei durch eine eventuelle Kontrollkommission bzw. durch einen sogenannten Ombudsmann besser durchschauen können. Laut den Antragstellern soll das Handeln der Polizei in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet sein.

Namensschilder für Polizisten

Das Tragen von Namensschildern könnte laut Antragsteller ja auf freiwilliger Basis geschehen. Hier gingen die Meinungen auseinander, denn das Tragen von Namensschildern hat nicht direkt etwas mit Transparenz zu tun. Die Gewerkschaft der Polizei sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht zum Beispiel durch Namensschilder.

Keine Alternative zu Pfefferspray vorhanden

Die Aussage in dem Artikel, das man zwischen Schusswaffe und Schlagstock kein anderes Mittel außer dem Pfefferspray habe, entspricht nunmal dem Arbeitsalltag der Polizei. Wenn überhaupt verwende man zum Beispiel Pfefferspray, um schärfere Einsatzmittel grundsätzlich zu verhindern. Außerdem ist der Einsatz von Pfefferspray ein international zugelassenes Einsatzmittel für Polizeibeamte.

Die Anwendung beschränkt sich lediglich auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Generell kann man dennoch Pfefferspray als ein wirkungsvolles Distanzmittel für den Polizeieinsatz betrachten.

Petition gegen Pfefferspray – Einsatz von Pfefferspray als restiktiverer anzusehen

Petition gegen Pfefferspray eingereicht:

“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Pfefferspray in Zukunft zu verbieten. Ausnahmen sollen hier lediglich jede Art von Notwehr sein.”

Die Antragsteller argumentieren wie folgt:

Laut Antragsteller kommt es häufiger vor, dass Polizisten ohne Vorwarnung Gebrauch von Pfefferspray machen. Die Verantwortlichen gehen zwar strikt davon aus, dass das Pfefferspray an sich keine gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen würde, kann aber unter Umständen für Allergiker und Asthmatiker  unangenehme Folgen haben. Außerdem ist es nie sicher auszuschließen, dass unbeteiligte Personen bei dem Einsatz von Pfefferspray getroffen werden. Demnach muss sich ein polizeiliches Handeln stets an dem Gebot der Verhältnismäßigkeit orientieren.

Lediglich darf Pfefferspray zur Abwendung von Gefahren für Polizisten verwendet werden. Laut Petition soll Gebrauch von Pfefferspray dem von Schusswaffen gleichgestellt, wodurch dessen Rechtmäßigkeit im Nachhinein durch eine Dokumentationspflicht geprüft wird.

Petition gegen Reizgas

Im Mai 2009 wurde im Bundestag (gefunden im ultras.ws Forum) eine Petition eingereicht die das Ziel hat das Waffengesetz dahingehend zu ändern das Sprays mit Reizgas, darunter sollen laut Petition CS Gas, Pfefferspray und Tierabwehrspray fallen,  vollständig zu verbieten.

Das Verbot soll sich sowohl auf den zivilen als auch behördlichen Gebrauch beziehen.

Zitat:

“…Die Anwendung von Reizgassprays ist in mehrer Hinsicht fragwürdig. Zum einen bestehen nicht nur für den Betroffenen gesundheitliche Risiken. Polizisten verletzen sich im Umgang mit Reizsprays immer wieder selbst. Folgen können Hautrötungen, Juckreiz, Verätzungen, Husten und Atemnot sowie Anschwellen der Schleimhäute sein. Für Asthmatiker, Nieren- und Lebergeschädigte oder Menschen mit labiler Blutdrucklage können jedoch weitere schwerwiegende und gefährliche Folgen, bis hin zum Tod, möglich sein…”

*Update*

Anfang September kam die Mitteilung das die Petition eingestellt wurde, weil ein Verbot im Bereich der Polizei nicht notwendig sei. Gegen diese Argumentation wurde vom Initiator Widerspruch eingelegt.