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	<title>Pfefferspray Blog &#187; elektroschocker</title>
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	<description>Aktuelle Nachrichten und Produktvorstellungen aus dem Bereich Sicherheit mit Pfefferspray</description>
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		<title>Alte Elektroschocker ab dem 1.1.2011 verboten</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 19:05:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[elektroschocker]]></category>

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		<description><![CDATA[Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschocker genannt, sind nicht tödliche Waffen, die einen kontrollierten elektronischen Schlag auslösen. AirTaser komplett verboten Generell seit dem 01. April 2008 verboten sind sogenannte Airtaser, die einen elektrischen Schlag über eine größere Distanz auslösen. Zu diesem Verbot kam es nach mehreren tödlichen Zwischenfällen beim Einsatz von Airtasern in Nordamerika. Kein Prüfzeichen mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschocker genannt, sind nicht tödliche Waffen, die einen kontrollierten elektronischen Schlag auslösen.</p>
<p><strong>AirTaser komplett verboten</strong></p>
<p>Generell seit dem 01. April 2008 verboten sind sogenannte Airtaser, die einen elektrischen Schlag über eine größere Distanz auslösen. Zu diesem Verbot kam es nach mehreren tödlichen Zwischenfällen beim Einsatz von Airtasern in Nordamerika.</p>
<p><strong>Kein Prüfzeichen mehr für Elektroschocker</strong></p>
<p>Seit dem 01. Januar 2011 sind solche Elektroschocker verboten, die kein amtliches Prüfzeichen tragen. Das amtliche Prüfzeichen wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegeben. Es ist ein Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Elektroimpulswaffen. Da es aber bis heute keine Prüfungsvorschriften gibt, gibt es auch keine Elektroschocker mit amtlichen Prüfzeichen. Somit ist der Handel mit Elektroschockern de facto untersagt.</p>
<p><strong>Sichere Aufbewahrung im Haus</strong></p>
<p>Gemäß der Neuregelung dürfen private Besitzer eines Elektroimpulsgerätes ohne Prüfzeichen ihr Gerät nur in der eigenen Wohnung aufbewahren. Voraussetzung ist die sichere Aufbewahrung des Gerätes, denn auf keinen Fall dürfen fremde Personen Zugriff darauf erhalten. Auch müssen Besitzer von Elektroimpulsgeräten nachweisen, dass sie das Gerät vor dem 01. Januar 2011 erworben haben. Verboten gemäß Waffengesetz ist das Führen eines Elektroschockers auf öffentlichen Straßen und Plätzen.</p>
<p><strong>Keine Weitergabe ohne Genehmigung</strong></p>
<p>Die Weitergabe des Gerätes an Dritte ist ohne vorherige Genehmigung des BKA verboten. Lediglich die Überlassung des Elektroschockers an die Polizei oder die Waffenbehörde ist möglich. Hierzu muss das Gerät in einem verschlossenen Behälter transportiert werden. Der Verlust eines Elektroschockers muss umgehend dem BKA schriftlich angezeigt werden. Verstöße im Umgang mit Elektroschockern können mit saftigen Geldbußen geahndet werden. <span style="color: #ff0000;">TIPP&gt;&gt; Als Alternative<a title="pfefferspray kaufen" href="http://www.pfefferspray-versand.de"> <strong>Pfefferspray kaufen</strong></a> mit dem Hinweis &#8220;Tierabwehrspray&#8221; (Stand 1/2011) in Deutschland legal erhältlich.</span></p>
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		<title>Elektroschocker für die Polizei</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 19:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[elektroschocker]]></category>

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		<description><![CDATA[Gewerkschaft fordert Elektroschocker für Polizisten Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert, Elektroschocker als festen Bestandteil in die Ausrüstung von Streifenbeamten aufzunehmen. Nach Aussage des Vorsitzenden des Gewerkschaftsverbandes der DPolG in Nordrhein-Westfalen, Erich Rettinghaus, wären so genannte Taserideal, um die Lücke zwischen Schlagstock und Feuerwaffe zu schließen. Studien zufolge soll bereits die Drohung, einen Taser einzusetzen, Angreifer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gewerkschaft fordert Elektroschocker für Polizisten</strong></p>
<div id="text_preview">Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert, Elektroschocker als festen Bestandteil in die Ausrüstung von Streifenbeamten aufzunehmen. Nach Aussage des Vorsitzenden des Gewerkschaftsverbandes der DPolG in Nordrhein-Westfalen, Erich Rettinghaus, wären so genannte <strong>Taser</strong>ideal, um die Lücke zwischen Schlagstock und Feuerwaffe zu schließen. Studien zufolge soll bereits die Drohung, einen Taser einzusetzen, Angreifer häufig zur Aufgabe bewogen haben.<strong>Schlagstockeinsatz birgt hohes Risiko</strong></p>
<p>Der Einsatz des Schlagstocks berge sowohl für den Polizist als auch für den Täter ein hohes Verletzungsrisiko, so Rettinghaus. Der Landesvorsitzende der DPolG verwies in diesem Zusammenhang auf andere Länder, etwa die Schweiz, Großbritannien oder die USA, wo der Taser schon lange zur üblichen Polizeiausrüstung gehöre. In Deutschland dürfen Taser bisher nur von Spezialeinheiten eingesetzt werden.</p>
<p><strong>Alternative Pfefferspray</strong></p>
<p>Eine Alternative zum Elektroschocker stellt das <strong>Pfefferspray</strong> dar, das bereits jetzt zur Polizeiausrüstung gehört und als <strong><a title="tierabwehrspray" href="http://www.tierabwehrspray.de">Tierabwehrspray</a></strong>, meist zur Abwehr bissiger Hunde, Verwendung findet. Bisher gibt es nur wenige Selbstverteidigungswaffen, die für den Einsatz als nicht-tödliche Distanzwaffe geeignet scheinen.</p>
</div>
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