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Alte Elektroschocker ab dem 1.1.2011 verboten

Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschocker genannt, sind nicht tödliche Waffen, die einen kontrollierten elektronischen Schlag auslösen.

AirTaser komplett verboten

Generell seit dem 01. April 2008 verboten sind sogenannte Airtaser, die einen elektrischen Schlag über eine größere Distanz auslösen. Zu diesem Verbot kam es nach mehreren tödlichen Zwischenfällen beim Einsatz von Airtasern in Nordamerika.

Kein Prüfzeichen mehr für Elektroschocker

Seit dem 01. Januar 2011 sind solche Elektroschocker verboten, die kein amtliches Prüfzeichen tragen. Das amtliche Prüfzeichen wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegeben. Es ist ein Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Elektroimpulswaffen. Da es aber bis heute keine Prüfungsvorschriften gibt, gibt es auch keine Elektroschocker mit amtlichen Prüfzeichen. Somit ist der Handel mit Elektroschockern de facto untersagt.

Sichere Aufbewahrung im Haus

Gemäß der Neuregelung dürfen private Besitzer eines Elektroimpulsgerätes ohne Prüfzeichen ihr Gerät nur in der eigenen Wohnung aufbewahren. Voraussetzung ist die sichere Aufbewahrung des Gerätes, denn auf keinen Fall dürfen fremde Personen Zugriff darauf erhalten. Auch müssen Besitzer von Elektroimpulsgeräten nachweisen, dass sie das Gerät vor dem 01. Januar 2011 erworben haben. Verboten gemäß Waffengesetz ist das Führen eines Elektroschockers auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Keine Weitergabe ohne Genehmigung

Die Weitergabe des Gerätes an Dritte ist ohne vorherige Genehmigung des BKA verboten. Lediglich die Überlassung des Elektroschockers an die Polizei oder die Waffenbehörde ist möglich. Hierzu muss das Gerät in einem verschlossenen Behälter transportiert werden. Der Verlust eines Elektroschockers muss umgehend dem BKA schriftlich angezeigt werden. Verstöße im Umgang mit Elektroschockern können mit saftigen Geldbußen geahndet werden. TIPP>> Als Alternative Pfefferspray kaufen mit dem Hinweis “Tierabwehrspray” (Stand 1/2011) in Deutschland legal erhältlich.

Elektroschocker für die Polizei

Gewerkschaft fordert Elektroschocker für Polizisten

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert, Elektroschocker als festen Bestandteil in die Ausrüstung von Streifenbeamten aufzunehmen. Nach Aussage des Vorsitzenden des Gewerkschaftsverbandes der DPolG in Nordrhein-Westfalen, Erich Rettinghaus, wären so genannte Taserideal, um die Lücke zwischen Schlagstock und Feuerwaffe zu schließen. Studien zufolge soll bereits die Drohung, einen Taser einzusetzen, Angreifer häufig zur Aufgabe bewogen haben.Schlagstockeinsatz birgt hohes Risiko

Der Einsatz des Schlagstocks berge sowohl für den Polizist als auch für den Täter ein hohes Verletzungsrisiko, so Rettinghaus. Der Landesvorsitzende der DPolG verwies in diesem Zusammenhang auf andere Länder, etwa die Schweiz, Großbritannien oder die USA, wo der Taser schon lange zur üblichen Polizeiausrüstung gehöre. In Deutschland dürfen Taser bisher nur von Spezialeinheiten eingesetzt werden.

Alternative Pfefferspray

Eine Alternative zum Elektroschocker stellt das Pfefferspray dar, das bereits jetzt zur Polizeiausrüstung gehört und als Tierabwehrspray, meist zur Abwehr bissiger Hunde, Verwendung findet. Bisher gibt es nur wenige Selbstverteidigungswaffen, die für den Einsatz als nicht-tödliche Distanzwaffe geeignet scheinen.