Petition gegen Pfefferspray – Experten nicht grundsätzlich gegen die Verwendung von Pfefferspray

Vom ersten Durchlesen des Artikels kann man sagen,  das die Sachverständigen beim Einsatz der Polizei nicht generell gegen die Verwendung von Pfefferspray sind.

Pfefferspray als unverhältnismäßig bewertet

Diese Anhörung im Bundestag lagen zwei Anträge (Petitionen) zugrunde, die u.a. bei einem Antrag die Verwendung des Pfeffersprays beim Polizeieinsatz als unverhältnismäßig bezeichneten. Man behauptet, das schwere gesundheitlich nicht abschätzbare Risiken für die Personen, gegen die das Pfefferspray verwendet wird, auftreten könnten.

Kontrollkommission für mehr Transparenz

Auch wolle man noch intensiver das Verhalten der Polizei durch eine eventuelle Kontrollkommission bzw. durch einen sogenannten Ombudsmann besser durchschauen können. Laut den Antragstellern soll das Handeln der Polizei in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet sein.

Namensschilder für Polizisten

Das Tragen von Namensschildern könnte laut Antragsteller ja auf freiwilliger Basis geschehen. Hier gingen die Meinungen auseinander, denn das Tragen von Namensschildern hat nicht direkt etwas mit Transparenz zu tun. Die Gewerkschaft der Polizei sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht zum Beispiel durch Namensschilder.

Keine Alternative zu Pfefferspray vorhanden

Die Aussage in dem Artikel, das man zwischen Schusswaffe und Schlagstock kein anderes Mittel außer dem Pfefferspray habe, entspricht nunmal dem Arbeitsalltag der Polizei. Wenn überhaupt verwende man zum Beispiel Pfefferspray, um schärfere Einsatzmittel grundsätzlich zu verhindern. Außerdem ist der Einsatz von Pfefferspray ein international zugelassenes Einsatzmittel für Polizeibeamte.

Die Anwendung beschränkt sich lediglich auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Generell kann man dennoch Pfefferspray als ein wirkungsvolles Distanzmittel für den Polizeieinsatz betrachten.

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