Pfefferspray im Wachdienst der Schweizer Armee

Bereits im Jahr 2009 wurde vom Schweizer Verteidigungsdepartment beschlossen, dass die Wachsoldaten der Schweizer Armee neben den Gewehren zusätzlich mit einem Pfefferspray (Reizstoffsprühgerät RSG 2000) ausgerüstet werden sollen.

Pfefferspray als Einsatz-Mittel unterhalb der Großkaliber Schusswaffe

Dieses Gerät trägt in Zukunft jeder Wachsoldat in der Hosentasche bei sich, sodass es in den verschiedensten Gefahrensituationen schnell einsatzfähig ist. Es wird zur Selbstverteidung, aber auch zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten eingesetzt.

Keine Verzicht auf die Waffe

Trotzdem wird auf das Tragen der Schusswaffe in der Schweizer Armee natürlich nicht verzichtet. Die Waffe trägt jeder Wachsoldat bei seiner Tätigkeit zwar noch mit vollem Magazin bei sich am Körper, sie ist aber nicht durchgeladen. Als Erstes soll, wenn vom jeweiligen Kommandanten vor Ort wegen der besonderen Lage nichts anderes festgelegt wurde, zuerst das RSG 2000 zur Anwendung kommen, bevor die Schusswaffe gezogen wird.

Weitere Zwangsmittel im Einsatz

Das Pfefferspray gehört zu den niedrigeren Zwangsmitteln, die in der Rangfolge unter dem Schusswaffeneinsatz stehen. Zu den niedrigeren Zwangsmitteln gehören auch Selbstverteidigungs- und Nahkampftechniken wie Karate, Judo etc. sowie Handschellen und Kabelbinder zur Dingfestmachung bzw. zum Festhalten und der Unterbindung einer Fluchtmöglichkeit gefährlicher Personen. In diesem Jahr beginnt die Ausbildung aller Wachsoldaten, die dadurch den richtigen Einsatz des RSG 2000 Pfefferspray erlernen sollen.

Vielleicht kann in Zukunft auch durch möglichen Einsatz des RSG 2000 die Aufbewahrung von Schusswaffen zu Hause gesetzlich unter Strafe gestellt werden. Als Selbstverteidigungsmittel reicht das RSG 2000 auf jeden Fall. Auf den Schusswaffenbesitz vieler Schweizer Bürger könnte dann verzichtet werden.

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