Category: Nachrichten

Petition gegen Pfefferspray – Einsatz von Pfefferspray als restiktiverer anzusehen

Petition gegen Pfefferspray eingereicht:

“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Pfefferspray in Zukunft zu verbieten. Ausnahmen sollen hier lediglich jede Art von Notwehr sein.”

Die Antragsteller argumentieren wie folgt:

Laut Antragsteller kommt es häufiger vor, dass Polizisten ohne Vorwarnung Gebrauch von Pfefferspray machen. Die Verantwortlichen gehen zwar strikt davon aus, dass das Pfefferspray an sich keine gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen würde, kann aber unter Umständen für Allergiker und Asthmatiker  unangenehme Folgen haben. Außerdem ist es nie sicher auszuschließen, dass unbeteiligte Personen bei dem Einsatz von Pfefferspray getroffen werden. Demnach muss sich ein polizeiliches Handeln stets an dem Gebot der Verhältnismäßigkeit orientieren.

Lediglich darf Pfefferspray zur Abwendung von Gefahren für Polizisten verwendet werden. Laut Petition soll Gebrauch von Pfefferspray dem von Schusswaffen gleichgestellt, wodurch dessen Rechtmäßigkeit im Nachhinein durch eine Dokumentationspflicht geprüft wird.

Polizeibeamter greift Kollegen mit Reizgas an

Berlin. Auf dem “Myfest” am 1.Mai in Berlin wurden zwei Zivilpolizisten von einem Kollegen mit Pfefferspray angegriffen. Diese stellten daraufhin Anzeige gegen ihren Kollegen – wegen dem Verdacht der “Körperverletzung im Amt”.

Eskalation auf Myfest

Es gingen mehrere Beschwerden von Besuchern des “Myfest” an diesem Tag ein, da viele Polizisten – nach Angabe der Besucher – von ihrem Pfefferspray gegen Unbeteiligte Personen ebenfalls Gebrauch gemacht haben, obwohl dies nicht angemessen gewesen sein soll. Die beiden Polizeibeamten, die sich zivil unter die Besucher gemischt haben, seien von ihrem Kollegen in Uniform mit dem Reizgas angegriffen und durch Schläge mit der Faust ins Gesicht verletzt worden. Dieser Vorfall soll am Kottbusser Tor gegen 22:45 Uhr stattgefunden haben. Die beiden Zivilpolizisten stellten Anzeige wegen Verdachtes der “Körperverletzung im Amt”. Die Anzeige ist gegen eine andere Hundertschaft gerichtet, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Polizisten mit Pfefferspray angegriffen

Außerdem sollen noch sechs andere Polizeibeamte mit Reizgas angegriffen worden sein. Ob diese auch zivil auf dem “Myfest” waren, ist bisher nicht bekannt. Der Fall werde – laut Landeskriminalamt – “mit Priorität” bearbeitet. Die Folgen für die Polizisten, die diesen Angriff gegen ihre eigenen Kollegen getätigt haben, sind noch nicht abzusehen. Stimmen aus der Bevölkerung befürworten das Vorgehen der beiden Zivilbeamten.

Hier scheint doch noch vieles im Unklaren. Man sollte die weiteren Ermittlungen abwarten bevor man voreilige Schlüsse zieht.

Sextäter mit Pfefferspray in die Flucht geschlagen

Eine junge Frau in Wollmatingen entging in der Nacht von Donnerstag auf Freitag nur knapp einem sexuellen Angriff und einer möglichen Vergewaltigung. Nur durch die entschlossene Gegenwehr der Angegriffenen konnte Schlimmeres verhindert werden.

Am Freitagmorgen gegen 1.45 Uhr befand sich die junge Frau zu Fuß auf dem Weg nach Wollmatingen. Nahe des Rosmarienheideweges näherte sich ihr ein Radfahrer und griff an ihr Gesäß. Als der Angreifer versuchte, das Opfer zu überwältigen, setzte die junge Frau zur Selbstverteidigung Pfefferspray ein und schlug ihn so in die Flucht.

Die Polizei ermittelt wegen sexueller Nötigung. Der Angreifer ist männlich, 1,80 m groß, ca. 16 – 20 Jahre alt, untersetzt, wahrscheinlich deutscher Staastsangehöriger. Er hat dunkelblonde oder braune Haare, dunkle Augen und unreine Haut, trug einen dunklen Kapuzenpullover und eine dunkle Hose, eventuell eine Jeans. Er führte ein Sportfahrrad mit sich, möglicherweise ein Mountainbike. Hinweise nimmt die Polizei Konstanz entgegen..

Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen in Sachsens Gerichten

Im Juli wurde die schwangere Ägypterin Marwa El-Sherbin im Dresdner Landgericht während einer Gerichtsverhandlung vor den Augen ihres Mannes und ihres kleinen Sohnes Opfer einer Messerattacke bei der sie starb. Ihre Ehemann wurde damals ebenfalls schwer verletzt, überlebte den Angriff jedoch.

Keine Hinweise auf eine Gefährdung

Der Täter, ein Deutscher russischer Abstammung, hatte aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt und wurde vor einigen Wochen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat hatte im Sommer deutschlandweit zu etlichen Diskussionen über die Sicherheit in deutschen Gerichten geführt. Es war bis zu dieser Attacke in Sachsen üblich, Sicherheitskontrollen nur in Einzelfällen bei konktreten Hinweisen auf eine eventuelle Gefahr durchzuführen. Doch laut Innenminister Jürgen Martens (FDP) gab es im Fall der ermoderten Ägypterin im Vorfeld keine Hinweise auf eine Gefährdung.

Zugangskontrolle durch Schleußen

Nach diesen vielen Diskussionen und der großen Kritik an den Sicherheitslücken, zieht das Justizministerium Sachsens nun Konsequenzen aus der schrecklichen Tat. Justizminister Jürgen Martens teilte der Öffentlichkeit mit, welche Maßnahmen in Zukunft solche Taten erschweren, beziehungsweise verhindern sollen. Bis Frühjahr 2010 soll es an jedem der fünfzig Gerichtsstandorte Sachsens Zugangskontrollen an eingerichteten Sicherheitsschleußen geben.

Stichprobenartige Kontrolle

Dabei soll jedoch nicht jeder Besucher jederzeit auf Waffen kontrolliert werden. Es handle sich laut Martens dabei um stichprobenartige Kontrollen, da alles andere unverhältnismäßig und nicht zu leisten wäre. Die einzelnen Gerichtspräsidenten sollen jeweils über den Umfang der Kontrollen bestimmen.

Wachleute werden mit Pfefferspray ausgestattet

Des Weiteren werden in einer dreijährigen Probephase die bisher unbewaffneten Wachleute mit Pfefferspray ausgerüstet. Zudem soll das Wachpersonal auch zahlenmäßig aufgestockt werden. Ungeachtet des überarbeiteten Sicherheitskonzepts wirft die Familie der ermordeten Ägypterin dem Land Sachsen mangelnde Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtssaal vor und fordert Schmerzensgeld. Weitere Einzelheiten dazu wollte Martens bisher jedoch nicht nennen, da die Gespräche diesbezüglich noch andauern.