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Richtige Aufbewahrung von Pfefferspray und anderen Reizgas Sprays

Freitag, 05. Februar 2010

Reizgas- und Pfeffersprays sind gefährliche Sprays. Sie sind für den Einsatz von Notwehrsituationen gedacht, deshalb ist es unabdingbar, diese Sprays nicht sorg- und achtlos herumliegen zu lassen.

Es sind vor allem Schutzsprays für die Frau. Leider können in der Hauptsächlichkeit Frauen immer wieder mal in Situationen geraten, in denen sie sich gegenüber Fremden wehren müssen. Do wo sollte man solche Sprays am besten aufbewahren, damit man sie stets griffbereit hat?

Eine der idealsten Möglichkeiten wäre die Hosentasche. Es sind Gott sei Dank nur kleine Spraydosen, die nicht viel Platz in Anspruch nehmen. Hat man eine Umhängetasche mit integrierter Außentasche dabei, wäre dies auch noch eine Möglichkeit. Ein unbemerkter Griff in die Außentasche ist auch schnell getan. Keinesfalls im Auto liegen lassen, zumindest wenn man nicht im Auto ist. Sprays können gerade im Sommer sehr leicht im Auto liegend gefährliche Temperaturen erreichen, die zur Explosion führen. Es sollte auf jeden Fall und unter gar keinen Umständen in den Zugangsbereich von Kindern kommen. Es ist äußerst wichtig und dies kann immer wieder nur eindringlich betont werden, dass diese Sprays nur für Notwehrsituationen gedacht sind und für Kinder keinesfalls griffbereit sein dürfen.

Bei der Verwendung von Pfeffersprays in Notwehrsituationen, hier gibt es unklare Aussagen bzw. verschiedene Gerichtsurteile. Pfefferspray dient alleine nur als Notwehrmittel gegen Tiere. Jedoch, wenn nichts anderes gerade zur Verfügung ist, kann dies unter Umständen auch gegen einen menschlichen Angreifer eingesetzt werden? Letztendlich liegt aber die endgültige Entscheidung beim Richter, ob der Einsatz von Pfefferspray in der besonderen Situation erlaubt war, oder nicht. Schließlich hat der Angreifer das Recht auf eine Anzeige gegen den angegriffenen wegen Körperverletzung.

Ein alternativ Mittel zu Reizgas- und Pfeffersprays wäre natürlich noch ein Besuch in einem Selbstverteidigungskurs. Jedoch gegen einen angreifenden Hund nützt wohl oder übel auch keine Kampfsportart. Bei Menschen allerdings schon.

Cs Gas Spray zur Selbstverteidigung

Donnerstag, 05. November 2009

pfefferspray österreichPfefferspray hat vor allem eine Aufgabe: Sich effektiv gegen einen Überraschungsangriff zu wehren, ohne jedoch dem Angreifer wirklich zu schaden. Diese momentane Kampfunfähigkeit zielt auf Augen, Atmung und Haut eines Gegners, die für weniger als eine halbe Stunde durch den Wirkstoff von Chilipflanzen (Oleoresin Capsicum) gereizt werden. Grundsätzlich angewendet wird es als Tierabwehrspray als Waffe gegen Tiere, insbesondere angreifende Hunde. Anders sind sie als Privatwaffe in Deutschland nicht erlaubt, jedoch für die Dienstausübung steht sie auch Vollzugsbeamten der Polizei für den Einsatz bei Verhafteten zur Verfügung. Teilweise sind die Produkte identisch mit den Einsatzgeräten von amerikanischen Behörden, deutschen Polizeibeamten oder Postboten. In Österreich sieht das dann schon wieder anders aus, wer in Österreich ein Pfefferspray kaufen will muss 18 Jahre alt sein, das Abwehrspray aber nicht zwingend als Hundeabwehrspray

Verteidigungsspray

Sonntag, 25. Oktober 2009

Was muss man sich unter einem verteidigungssprayVerteidigungsspray vorstellen? Es besteht aus den beiden Wörtern “Verteidigung” und “Spray”. Ist also eine Sprühdose mit der man sich gegen Angreifer verteidigt, ein sogenannten Abwehrspray. Sinn und Zweck von so einem Sprühgerät ist es einen Angriff abzuwehren und den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Bei einem Pfefferspray ist das ein attackierender Hund bei einem CS Reizgas Spray sind es Räuber, Vergewaltiger und sonstige Kriminelle.

Petition gegen Reizgas

Sonntag, 18. Oktober 2009

Im Mai 2009 wurde im Bundestag (gefunden im ultras.ws Forum) eine Petition eingereicht die das Ziel hat das Waffengesetz dahingehend zu ändern das Sprays mit Reizgas, darunter sollen laut Petition CS Gas, Pfefferspray und Tierabwehrspray fallen,  vollständig zu verbieten.

Das Verbot soll sich sowohl auf den zivilen als auch behördlichen Gebrauch beziehen.

Zitat:

“…Die Anwendung von Reizgassprays ist in mehrer Hinsicht fragwürdig. Zum einen bestehen nicht nur für den Betroffenen gesundheitliche Risiken. Polizisten verletzen sich im Umgang mit Reizsprays immer wieder selbst. Folgen können Hautrötungen, Juckreiz, Verätzungen, Husten und Atemnot sowie Anschwellen der Schleimhäute sein. Für Asthmatiker, Nieren- und Lebergeschädigte oder Menschen mit labiler Blutdrucklage können jedoch weitere schwerwiegende und gefährliche Folgen, bis hin zum Tod, möglich sein…”

*Update* Anfang September kam die Mitteilung das die Petition eingestellt wurde, weil ein Verbot im Bereich der Polizei nicht notwendig sei. Gegen diese Argumentation wurde vom Initiator Widerspruch eingelegt.

1800 Strafe wegen Selbstverteidigung mit Pfefferspray

Mittwoch, 14. Oktober 2009
pfefferspray

pfefferspray

Dresden. Einen Strafbefehl über 1800 EUR hat ein 40jähriger ehemaliger Verwaltungsangestellter bekommen weil er sich in einer S-Bahn mit einem Pfefferspray gegen Kriminelle zur Wehr setzte. Nachdem er von einer Gruppe Jugendlicher in der Bahn geschlagen wurde setzte er sein Pfefferspray ein und schlug die Angreifer in die Flucht. Die Polizei die kurze Zeit später eintraf, interessierte sich jedoch weniger für die flüchtenden Täter als vielmehr für das Pfefferspray. Aus den Tätern wurden jetzt Zeugen die nicht bestraft werden und der 40jährige wurde, wegen gefährlicher Körperverletzung, zum Täter der mit der Post  einen Strafbefehl vom Amtsgericht Dresden über 1800 € bekommen hat.

Hinweis. Ein Pfefferspray muss in Deutschland gekennzeichnet sein als ein Spray gegen Tiere, die Verwendung gegen Menschen ist verboten.

Pfefferspray für Rettungskräfte

Freitag, 25. September 2009

Greifswald.  Zwischen dem 25.09 und 26.09 findet in Greifswald der 17. Notärztetag des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Während es in der Vergangenheit beim Notärztetag eher um Organisation, Situationen und Ausstattung ging ist dieses Mal das Thema “Gewalt im Rettungsdienst” der Hauptdiskussionspunkt.

Lebensretter mit Pfefferspray und Schutzweste?

Notärzte und Rettungshelfer werden im Dienst immer stärker und brutaler angegangen. Was bei Polizeieinheiten  schon seit mehreren Jahr immer stärker zugenommen hat,  betrifft nun auch den Rettungsdienst. Ob im häuslichen Bereich, bei Fußballspielen, bei Demonstrationen, oder bei Randale auf der Straße, die Helfer werden immer weniger als Helfer angesehen, sondern als Zielscheibe.  Diskutiert werden soll bei diesem Kongress auch das Thema Gewalt gegen Kinder und das Verhalten bei unnatürlichen Todesursachen. Pfefferspray in großer Auswahl finden Sie im Shop von Pfefferspray-Versand.de

Mit Chili gegen Demonstranten

Montag, 29. Juni 2009

pfeffersprayLaut der Zeitung “The Telegraph” arbeiten Ingenieure in Indien an einer Non-Lethal-Weapon also einer nicht-tödlichen Waffe die Chili-Wirkstoff verschießt um gewalttätige Aufstände oder ausufernde Demonstrationen wieder unter Kontrolle zu bringen und Angreifer außer Gefecht zu setzen. Der Wirkstoff brennt in den Augen und verursacht eine temporäre Atemnot die aber nach einer bestimmten Zeit wieder verschwindet. Eingesetzt sollen nur besonders scharfe Schoten der Sorte  Bhut Jolokia, auch bekannt als Geister-Chili.  Sollte die Entwicklung Probleme bereiten kann man aber auch auf ein Pfefferspray zurückgreifen. Mehr Informationen über die Chili Produkte bei Pfefferspray Versand

Wirkung bei einem Pfefferspray

Montag, 08. Juni 2009
Pfefferspray TW 1000 Lady

Pfefferspray

Einen kleinen Leitfaden zu den Wirkungen und Auswirkungen von einem Pfefferspray ist auf Pfefferspray-Versand.de verfügbar.  Eine kleine Kurzinformationen über Pfefferspray im Allgemeinen und wie sich der Pfefferwirkstoff auf die besprühten Körperteile auswirkt. Kommen die Augen mit  dem Pfefferextrakt in Kontakt kommt es zu einem krampfartigen Schluss der Augenlider. Auswirkungen auf die Atemwege ist davon abhängig wieviel Wirkstoff eingeatmet wurde. Auf der Haut kommt es zu einem Brennen, der u.U. durch einen Juckreiz verstärkt wird.  Mehr.

Ist Pfefferspray legal?

Dienstag, 02. Juni 2009
Pfefferspray legal?

Pfefferspray legal?

Uns erreichen hin und wieder eMails von Kunden die uns fragen ob Pfefferspray in Deutschland legal oder illegal ist?  Ob ein Pfefferspray ein verbotener Gegenstand ist? Oder ob man für den Erwerb ein Mindestalter  haben muss?  Reizstoffsprühgeräte mit Pfefferwirkstoff sind in Deutschland als Tierabwehrspray oder Hundeabwehrspray gekennzeichnet und unterliegen nicht dem Waffengesetz, da ein Spray zur Abwehr von Hunden im Waffengesetz nicht erfasst wird. Es wird, im Gegensatz zu CS-Gas, vom Gesetzgeber auch kein Mindesalter vorgeschrieben. Das bedeutet aber auch das ein Pfefferspray nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden darf.

Jet Protector JPX

Freitag, 15. Mai 2009
jpx

jpx

 www.jet-protector-jpx.de präsentiert mit vielen ausführlichen Informationen, zahlreichen Videos und Erfahrungsberichten ein Reizstoff-Abwehrgerät der neusten Generation -  Jet Protector JPX, eine alternative zu dem bekannten Pfefferspray.

Jet Protector JPX ist zurzeit das fortschrittlichste und effizienteste Reizstoff-Abwehrgerät auf dem Markt. Es gehört zu den nicht tödlichen Waffen die dennoch garantiert Kampfunfähig machen. Größter Unterschied des Jet Protector JPX zu einem herkömmlichen Pfefferspray besteht vor allem in der Form des Wirkstoffs und der Antriebsart.

Regelmäßig werden auf der Informationsseite www.jet-protector-jpx.de Ersatzmagazine für interessanteste Erfahrungsberichte verlost.