1800 Strafe wegen Selbstverteidigung mit Pfefferspray

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Dresden. Einen Strafbefehl über 1800 EUR hat ein 40jähriger ehemaliger Verwaltungsangestellter bekommen weil er sich in einer S-Bahn mit einem Pfefferspray gegen Kriminelle zur Wehr setzte. Nachdem er von einer Gruppe Jugendlicher in der Bahn geschlagen wurde setzte er sein Pfefferspray ein und schlug die Angreifer in die Flucht.

Die Polizei die kurze Zeit später eintraf, interessierte sich jedoch weniger für die flüchtenden Täter als vielmehr für das Pfefferspray. Aus den Tätern wurden jetzt Zeugen die nicht bestraft werden und der 40jährige wurde, wegen gefährlicher Körperverletzung, zum Täter der mit der Post  einen Strafbefehl vom Amtsgericht Dresden über 1800 € bekommen hat.

[box type=“warning“ ]Ein Pfefferspray muss in Deutschland gekennzeichnet sein als ein Spray gegen Tiere, die Verwendung gegen Menschen ist verboten. [/box]

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